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Poller und Steine sind nicht erlaubt

Polizei erklärt, dass viele Absperrungen unzulässig sind.  

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SCHOPFHEIM. Die Zeiten der bemalten Findlinge, Poller, Pfosten oder Blumentröge, um Autos davon abzuhalten, durch für den Verkehr gesperrte Straßen zu fahren, sind vorbei. Sie sind nämlich laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.

Der Pfosten, Findling oder andere Absperrungen dieser Art kommen aus polizeilicher Sicht ohne Vorwarnung auf den Verkehrsteilnehmer zu und es sei, für Radler zum ...

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