Ländervergleich

Polizisten wollen mehr Geld für Wochenend- und Nachtdienste

Sie arbeiten, wenn andere freihaben. Dafür bekommen Polizeibeamte und -beamtinnen Zulagen. Im Ländervergleich sehen die Sätze in Baden-Württemberg aber mau aus, wie die Gewerkschaft beklagt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Polizisten sind auch dann im Einsatz, ...ie in der Silvesternacht. (Archivbild)  | Foto: Marius Bulling/dpa
Polizisten sind auch dann im Einsatz, wenn andere feiern - wie in der Silvesternacht. (Archivbild) Foto: Marius Bulling/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Eberdingen (dpa/lsw) - Für Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste bekommen Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg nach Auskunft der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vergleichsweise niedrige Zulagen. "Das ist ein fatales Signal an unsere Kolleginnen und Kollegen, die täglich unter hohen Belastungen ihre Arbeit leisten", kritisierte der GdP-Landesvorsitzende Gundram Lottmann. "Wer Sicherheit garantiert, verdient nicht nur Applaus, sondern eine angemessene finanzielle Anerkennung!"

Den GdP-Angaben nach erhalten Polizeibeamtinnen und -beamte in Baden-Württemberg zum Beispiel für Nachtdienste 1,28 Euro pro Stunde. Das sei der niedrigste Wert in allen Bundesländern, wobei Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern genauso viel zahlen. Für Sonn- und Feiertagsdienste gibt die Gewerkschaft 3,81 Euro pro Stunde an. 

Laut dem Innenministerium in Stuttgart wurde die Zulage für den sogenannten Lageorientierten Dienst an Sonn- und Feiertagen und für den Dienst an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr zum 1. November 2024 auf 3,99 Euro je Stunde erhöht. "Und wir legen weiter nach", teilte eine Sprecherin mit: Zum 1. Februar 2025 steige die Zulage weiter auf 4,21 Euro je Stunde. 

Bayern hat auf über 5 Euro erhöht

Im Vergleich mit anderen Bundesländern sind das niedrige Werte, nur vereinzelt wird noch weniger gezahlt. So gibt es den Daten zufolge in Hamburg und Bremen beispielsweise kein extra Geld für jene, die samstags arbeiten. Sachsen und Niedersachsen wiederum zahlen an Sonn- und Feiertagen nur 3,20 Euro zusätzlich. 

Hingegen habe Bayern die sogenannten Erschwerniszulagen für seine Polizeibeamtinnen und -beamten auf 5,24 Euro pro Stunde für Nachtdienste und 4,02 Euro pro Stunde für Sonn- und Feiertagsdienste angehoben, betonte Lottmann. Auch etwa im Saarland, in Schleswig-Holstein, Thüringen und Hessen bekommen Polizistinnen und Polizisten mehr Geld als im Südwesten, wie der GdP-Landesbezirk in Eberdingen bei Stuttgart darlegte.

Forderung nach fairer Entlohnung

Die GdP Baden-Württemberg fordert eine Erhöhung der hiesigen Zulagen. Konkret geht es ihr um eine Anhebung auf mindestens 5,00 Euro pro Stunde für Nachtdienste und 5,00 Euro pro Stunde für Dienste an Sonn- und Feiertagen. 

Allerdings sei das Thema weder im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt, hieß es. Noch habe die Landesregierung auf eine Petition mit rund 14.000 Unterschriften aus dem Jahr 2019 ernsthaft reagiert. Lottman bezeichnete dies als inakzeptabel. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, nannte die Zulagen mickrig. "In der freien Wirtschaft wird für die Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten ein Vielfaches bezahlt. Ein solches Verhalten zeigt, was wir tatsächlich dem Minister wert sind." 

Innenministerium erklärt Vorgehensweise 

Das Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte, der Vergleich einzelner Zulagen vermittele ein verfälschtes Bild. Hintergrund dafür sei, dass sich in den einzelnen Bundesländern seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 unterschiedliche Zulagensysteme entwickelt hätten. 

"Unser Weg war es, gerade im Bereich der unteren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen in den letzten Jahren deutliche Einkommensverbesserungen umzusetzen", erklärte die Sprecherin. So sei etwa das Einstiegsamt im mittleren Polizeivollzugsdienst von Besoldungsgruppe A7 auf A8 angehoben worden. Im mittleren Dienst seien alle Ämter um eine Besoldungsgruppe und im gehobenen Dienst das Eingangsamt des nichttechnischen Dienstes von der Besoldungsgruppe A9 auf A10 angehoben worden.

Debatte um Kosten für Polizeieinsätze bei Risiko-Fußballspielen

DPolG-Landeschef Kusterer sagte vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen, mit zusätzlichem Geld könnte man den bei den Fußballspielen eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mehr als nur 77 Cent Samstagszuschlag zahlen. Der Senat hatte entschieden, dass eine Bremer Regelung, nach der Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand bei besonders gewaltgeneigten Spielen an die DFL weitergegeben werden dürfen, verfassungsgemäß sei.

Innenminister Strobl hatte jedoch zurückhaltend darauf reagiert und gesagt, man werde sich das Urteil genau anschauen. Eine Bezahlung von Polizeieinsätzen mindere aber weder die Ursachen der Gewalt noch den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion, erklärte der CDU-Politiker. Seine Priorität liege weiter auf "Stadionallianzen", bei denen Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammenarbeiten. Damit habe man seit dem Start in der Saison 2017/2018 gut zwei Millionen Euro an Einsatzkosten eingespart.

© dpa‍-infocom, dpa:250116‍-930‍-346210/2

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel