Polizist wegen Rassismus und Belästigung versetzt
Ein Basler Polizist ist wegen Rassismus und sexueller Belästigung versetzt worden. Er legte Berufung ein. Das Verwaltungsgericht lehnte diese jedoch ab. Dem Mann werden schwere Verstöße vorgeworfen.
sda
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der Polizist habe "seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt", heißt es im Urteil. Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erwiesen, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Obschon an einem privaten Anlass geschehen, habe diese Beeinträchtigung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz.
Zudem sah sich der Rekurrent dem Vorwurf ausgesetzt, mehrmals Arbeitskolleginnen sexistisch beschimpft zu haben. Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, "jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) ein Kilometer langen Straße zu kontrollieren". Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, heißt es im Urteil.
Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten wie auch außerhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruß "Sieg Heil" gerufen.
Die Kantonspolizei hatte aufgrund dieser Verstöße den Ressortleiter-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt. Gegen die Verfügung der Personalkommission, die einen niedrigeren Lohn nach sich zog, hatte der besagte Polizist rekurriert. Nach einer Ablehnung gelangte er in zweiter Instanz ans Verwaltungsgericht. Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Polizisten, der die Vorwürfe bestreitet, steht innerhalb von 30 Tagen der Gang ans Bundesgericht offen.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.
Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr