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Auf welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei Personenkontrollen wie zum Beispiel in der Bertoldstraße durchführen? Um diese Frage ging es in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg. Symbolbild. Foto: Ingo Schneider
An einem Montagvormittag im April 2017 hatte die Polizei auf Höhe der Straßenbahn-Haltestelle "Stadttheater" eine Kontrollstelle eingerichtet. Sie wollte dabei Taschendiebe erwischen, die in der Straßenbahn aktiv waren, und organisierte Bettlergruppen, die mit der Straßenbahn in die Stadt kommen.
"Ich bestritt, dass die Polizei das Recht hat, mich einfach so zu ...