Polizeibeamter muss sich in Freiburg wegen Körperverletzung im Amt verantworten
Vor dem Amtsgericht muss sich ein Polizeibeamter wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Durch den Bericht eines Kollegen einer anderen Dienststelle gelangte der Vorfall zur Anzeige.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
In 33 Dienstjahren habe es nie ein Straf- oder Disziplinarverfahren gegen ihn gegeben, berichtete der 51-jährige Polizeihauptkommissar gleich zu Beginn der Verhandlung, er sei auch kein Beschwerdebeamter. Diesen Begriff musste er Richterin Bachmann erst einmal erläutern: Also keiner, über den ...