Hat der Reiter, der sein Pferd auf einen Klettersteig im der Haslachschlucht geführt hat, gegen Tierschutzgesetze verstoßen? Nein, sagt die Polizei. Ermittelt wird aber trotzdem.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht gebe es nicht, sagt Uwe Kaiser vom Polizeirevier Titisee-Neustadt. Denn weder seien dem Pferd bewusst Schmerzen zugefügt worden, noch sei Rohheit im Spiel gewesen. Dennoch wird ermittelt. Es geht um die Frage, ob der Reiter, dessen Pferd in der Haslachschlucht verunglückte und trotz ...