Plötzlich erinnerte sich die "Chefin" nicht mehr so ganz genau
Einstellung des Verfahrens statt Freispruch, weil sich nicht mehr genau klären ließ, wie viel Geld 50-jährige Frau bei ihrem Aushilfsjob im Hotel verdient hatte.
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HERRISCHRIED/WALDSHUT (sts). Der erstinstanzliche Freispruch wiederholte sich nicht. Günstig kam eine 50-jährige Frau aus Weil auch in der Berufung vor dem Landgericht Waldshut in ihrem Verfahren wegen Betruges gleichwohl noch weg. Das Verfahren wurde eingestellt. Nicht ...