Pflichten der Feuerwehr sind begrenzt
In den Ortschaftsräten Hauingen, Haagen und Brombach wurden die Kosten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr festgelegt.
Britta Wieschenkämper, Paul Schleer & Katharina Bartsch
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LÖRRACH. Werden bei künftigen Hochwasserfällen oder nach Stürmen die Bürger zur Kasse gebeten, wenn die Feuerwehr ausrückt? Das fragten sich die Ortschaftsräte im hochwassergeplagten Hauingen bei der Vorstellung der geplanten Satzungsänderung zum Kostenersatz für Feuerwehreinsätze. Stephan Meier vom Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit gab Entwarnung. Auch in Haagen und Brombach war die Feuerwehr Thema.
Zwar stünden die Beseitigung von Wasser- oder Sturmschäden auf der Liste der freiwilligen Leistungen und sind damit zu bezahlen, doch gehe es dabei um Wasserschäden, wie sie zum Beispiel beim Auslaufen einer Waschmaschine entstehen, erklärte Meier etwa ...