Petition nicht stattgegeben
Im Verfahren um den Bebauungsplan Sägemättlen in Herrischried rät Ausschuss des Landtages aber, auf Petenten zuzugehen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
HERRISCHRIED. Die Petition einer Eigentümergemeinschaft gegen den Bebauungsplan Sägemättlen ist nicht berechtigt. Das hat der Landtag Baden-Württemberg auf Vorschlag des Petitionsausschusses entschieden. Die Petition richtete sich zum einen gegen die aus Sicht der Petenten rechtswidrige Duldung einer Sport- und Freizeitanlage und gegen den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan. Der Ausschuss empfiehlt dem Betreiber, zeitweise Warnschilder aufzustellen und Lärmschutzvorkehrungen zu treffen.
VORGESCHICHTESeit 2002 betreibt Holger Wycisk auf dem Gelände eine Sport- und Freizeitanlage, auf der unter anderem mit Pfeil und Bogen, teilweise auch mit der Armbrust, geschossen wurde. Die Eigentümergemeinschaft, alles Anwohner der inzwischen 5,5 Hektar großen Anlage, erkannten im ersten Bebauungsplan Fehler und ...