Petition nicht stattgegeben

Im Verfahren um den Bebauungsplan Sägemättlen in Herrischried rät Ausschuss des Landtages aber, auf Petenten zuzugehen.  

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Anfang Dezember machte sich der Aussch...n Bild von der Anlage in Herrischried.  | Foto: krug
Anfang Dezember machte sich der Ausschuss des Landtags ein Bild von der Anlage in Herrischried. Foto: krug

HERRISCHRIED. Die Petition einer Eigentümergemeinschaft gegen den Bebauungsplan Sägemättlen ist nicht berechtigt. Das hat der Landtag Baden-Württemberg auf Vorschlag des Petitionsausschusses entschieden. Die Petition richtete sich zum einen gegen die aus Sicht der Petenten rechtswidrige Duldung einer Sport- und Freizeitanlage und gegen den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan. Der Ausschuss empfiehlt dem Betreiber, zeitweise Warnschilder aufzustellen und Lärmschutzvorkehrungen zu treffen.

VORGESCHICHTE
Seit 2002 betreibt Holger Wycisk auf dem Gelände eine Sport- und Freizeitanlage, auf der unter anderem mit Pfeil und Bogen, teilweise auch mit der Armbrust, geschossen wurde. Die Eigentümergemeinschaft, alles Anwohner der inzwischen 5,5 Hektar großen Anlage, erkannten im ersten Bebauungsplan Fehler und ...

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Schlagworte: Alexander Schoch, Konrad Schlichter, Holger Wycisk

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