Partynacht mit gerichtlichem Ende
VOR GERICHT: Anklage wegen "gefährlicher Körperverletzung" / Sämtliche Beteiligte waren mehr oder weniger stark betrunken.
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WALDKIRCH. Zur falschen Zeit am falschen Ort (oder besser: nie) sollte man sich nicht aggressiv gegenüber Polizisten verhalten, sonst kann es leicht passieren, dass man sich auf einer Anklagebank wiederfindet. So muss man wohl zusammenfassen, was zwei Anfang-20-Jährigen im Nachgang ihres Diskobesuchs in der Nacht zum 1. Mai 2015 passierte und nun diese Woche im Amtsgericht Waldkirch sein Nachspiel hatte.
Vorweg sei gesagt: Für den Jüngeren der beiden, einen 21-Jährigen, bestand für das Gericht zweifelsfrei keine Tatbeteiligung an einer "gefährlichen Körperverletzung", wegen derer die Anklage erhoben worden war. Also Freispruch. – Bei dem zweiten, 22 Jahre alt, war die Sache nicht ganz so eindeutig, aber auch bei ihm wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt der Staat.Aber von Anfang an: Nach einer langen ...