Paragraf 34 als Schreckgespenst
Wenn für das Bad Krozinger Zentrum nicht bald ein Bebauungsplan verabschiedet wird, verliert die Stadt die Planungshoheit.
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BAD KROZINGEN. Die Zeit drängt. Die Veränderungssperre für die Innenstadt am Lammplatz läuft im November aus. Spätestens dann droht die Stadt die Planungshoheit zu verlieren, sodass Bauvorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches umgesetzt werden können, der nur allgemeine Vorgaben zur Gestaltung eines Bauvorhabens macht. Voraussetzung ist, dass bis dahin kein Bebauungsplan verabschiedet wird. Der Bürgermeister brachte ebenso einen neuen Kompromissvorschlag ins Gespräch wie auch Bürgerforum, SPD und Grüne gemeinsam.
Was wurde beschlossen?Doch damit war es mit der Einstimmigkeit zu Ende. Denn über die städtebauliche Gestaltung mittels eines Bebauungsplans herrscht weiter Dissens. Mehrheitsfähige Lösungen liegen nicht vor. Stattdessen wurde zwei neue Kompromissvorschläge in den Raum geworfen.
Was beinhalten die Vorschläge?
Das Bürgerforum, die SPD und die Grünen kündigten einen gemeinsamen Kompromissvorschlag an. Demzufolge sind im hinteren Bereich nur zwei Voll- und ein Attikageschoss, im vorderen Bereich ...