Account/Login

Justiz-Irrtum in Bayern

Der Mann, der zu Unrecht in der Psychiatrie saß – für siebeneinhalb Jahre

BZ-Plus Weil er seine Frau verprügelt und Wahnvorstellungen gehabt haben soll, wurde Gustl Mollath 2006 in die forensische Psychiatrie gesperrt. Heute vor fünf Jahren kam er frei – und will endlich Gerechtigkeit.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Feiner Anzug und viele Unterstützer da...beim Prozessauftakt 2014  in Regenburg  | Foto: dpa
Feiner Anzug und viele Unterstützer dabei: Gustl Mollath beim Prozessauftakt 2014 in Regenburg Foto: dpa
Es war der 6. August vor fünf Jahren, ein heißer Sommertag. Da wurde das vor sich hindösende Bayern von der Nachricht überrascht, Gustl Mollath, damals Deutschlands berühmtester Psychiatriepatient, sei freigelassen worden. Die Überraschung war um so größer, als zuvor monatelang alle Anträge auf Entlassung abgeblockt worden waren. Es schien, als wolle sich die Justiz keine Blöße geben, seit der Mann im April 2006 wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Gefängnispsychiatrie weggesperrt worden war. Da war er 49 Jahre alt. Zuerst kam er ins Bezirkskrankenhaus Straubing, dann nach Bayreuth. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel