Ortschaftsrat unterstützt Betriebserweiterung

Zwei Änderungsvorschläge hat der Ortschaftsrat Oberschopfheim zum Bebauungsplan "Zwischen den Straßen – Gutleuthälden II" eingebracht. Am Montag entscheidet der Gemeinderat über den Entwurf.  

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Für die Erweiterung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs in der Niederschopfheimer Straße soll der Bebauungsplan in dem Gewerbegebiet geändert werden. Aktuell sind die betroffenen Grundstücke als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, für die beabsichtigte Nutzung ist die Änderung der rund 4200 Quadratmeter großen Fläche in ein Gewerbegebiet erforderlich, heißt es in der Vorlage. Südlich davon soll ein rund 1400 Quadratmeter großes Areal als Mischgebiet ausgewiesen werden. Im Oberschopfheimer Ortschaftsrat haben die Räte zwei Vorschläge für Änderungen in der vorliegenden Fassung eingebracht. Dazu kam Bauamtsleiter Markus Reinbold in die Sitzung.

Vor der Sitzung beantragte Luca Simon, der die Änderung des Bebauungsplanes für sein Unternehmen beantragt hatte, dass im Bereich des Gewerbegebietes der Bau einer Betriebsleiterwohnung genehmigt wird. Üblicherweise sind solche in Industrie- und Gewerbegebieten nicht zulässig. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn der Aufgabenbereich des Unternehmens es zwingend notwendig macht, dass der Betriebsleiter auf dem Gelände wohnt. Das hatte Luca Simon gegenüber Ortsvorsteher Michael Jäckle und Bauamtsleiter Markus Reinbold vor der Sitzung deutlich gemacht, weshalb Reinbold einen handschriftlichen Zusatz formulierte und diese dem Rat vorlegte.

Die Räte – außer Luca Simon, der wegen Befangenheit nicht am Ratstisch saß – stimmten diesem Zusatz zu. Ändern wollten die Räte allerdings, dass in dem Areal, das als Mischgebiet ausgewiesen werden soll und wo der Antragsteller Wohnungen plant, nur Wohnraum für ausländische Mitarbeiter entsteht. "Alle Mitarbeiter sollen hier wohnen dürfen", betonte Markus Kohler (Freie Wähler). Katharina Beck (Freie Wähler) wollte wissen, warum in der planungsrechtlichen Festsetzung unter Art der baulichen Nutzung bei Gewerbegebieten steht, dass Gartenbaubetriebe nicht zulässig sind. Ortsvorsteher Michael Jäckle stellte klar, dass es sich hier nicht um einen Betrieb handle, der Gartenbau betreibt. CDU-Ortschaftsrat Michael Holzenthaler begründete seine Zustimmung damit, Entgegenkommen zu zeigen, wenn Gewerbe vor Ort bleiben wollen. Ähnlich sah es Thorsten Junker (CDU): "Wir brauchen Gewerbesteuereinnahmen."

Ob es zu den Änderungen des Bebauungsplans eine Befragung der Anlieger gegeben habe, wollte Stefan Armbruster (GLU) wissen. Dass es keine direkte Anhörung gegeben habe, erklärte Reinbold damit, dass es eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden geben wird, wenn der Gemeinderat den Entwurf billigt.

Der Ortschaftsrat befürwortete die Änderung des Bebauungsplans. Am Montag, 27. Januar, entscheidet der Friesenheimer Gemeinderat.
Schlagworte: Markus Reinbold, Luca Simon, Michael Jäckle
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