Ortschaftsrat legt Beschwerde ein
Kürzung der Entschädigung des Laufener Ortsvorstehers wird vom Gremium wegen Verfahrensfehlern als rechtswidrig angesehen.
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SULZBURG-LAUFEN. Laufens Ortschaftsrat hat Beschwerde eingelegt. Schriftlich. Stein des Anstoßes ist der Beschluss des Sulzburger Gemeinderates vom Dezember, wonach die Entschädigung des Laufener Ortsvorstehers für seine ehrenamtliche Tätigkeit aus Ersparnisgründen auf ein Sechstel des ursprünglichen Betrages gekürzt werden soll.
Die Beschwerdenführer meinen, dass eine solche einschneidende Kürzung das Amt des Ortsvorstehers in seinem Ansehen grundlegend ...