Ortenaukreis muss zahlen
Oberlandesgericht: Kreis hat zu Unrecht Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen.
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ORTENAU. Weil die Kreisverwaltung ein Jahr lang an einer unrechtmäßigen Bewilligungspraxis für die Grundsicherung festgehalten hatte, ist die Behörde nun zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Kreis zu Unrecht das für einen schwerbehinderten Erwachsenen zustehende Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen hatte.
Damit wird ein Urteil des Landgerichts Offenburg bestätigt, gegen das der Kreis Berufung eingelegt hatte. Hintergrund des Verfahrens ist eine bis Mitte 2003 übliche ...