Account/Login

Ortenaukreis muss zahlen

Oberlandesgericht: Kreis hat zu Unrecht Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ORTENAU. Weil die Kreisverwaltung ein Jahr lang an einer unrechtmäßigen Bewilligungspraxis für die Grundsicherung festgehalten hatte, ist die Behörde nun zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Kreis zu Unrecht das für einen schwerbehinderten Erwachsenen zustehende Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen hatte.

Damit wird ein Urteil des Landgerichts Offenburg bestätigt, gegen das der Kreis Berufung eingelegt hatte. Hintergrund des Verfahrens ist eine bis Mitte 2003 übliche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel