Organisationen der Sterbehilfe sollen mitzahlen
Vorstoß im Kanton Baselland.
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BASELLAND (sda). Sterbehilfeorganisationen sollen sich im Kanton Baselland künftig an Verfahrenskosten der Behörden beteiligen müssen – erstmals in der Schweiz. Das Parlament hat am Donnerstag einen Vorstoß für eine Gesetzesänderung an die Regierung überweisen. Der Antragsteller aus SVP-Kreisen verlangt, dass dem Parlament "möglichst rasch" die entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt wird.
In den vergangenen Jahren seien im Zusammenhang mit Sterbezimmern im Baselbiet bei der Polizei und ...