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Neuer Rechtsanspruch

Opfer von Gewalttaten bekommen mehr Schutz vor Gericht

Für Gewaltopfer ist der Auftritt im Prozess oft eine Tortur / Jetzt haben sie Anspruch auf professionelle Begleitung.  

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STUTTGART. Opfer schwerer Gewalttaten, vor allem Kinder und Jugendliche, haben seit Jahresbeginn auch in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Besonders schutzbedürftigen Zeugen steht dann eine Fachkraft zu, die sie rund um die Hauptverhandlung unterstützt.

Wenn Tina Neubauer erklärt, welche Rolle sie in Strafprozessen einnimmt, breitet sie die Arme aus: Die Diplompädagogin sieht sich als eine Art Waage zwischen der Justiz und den Opfern. Seit das Landesjustizministerium 2015 das Pilotprojekt Psychosoziale Prozessbegleitung startete, sind Neubauer und ihre ...

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