Brennende Bahn
Opfer nach tödlichem Zugunglück identifiziert
Drei Tote, mehrere Verletzte und zwei ausgebrannte Fahrzeuge: Nach dem Stadtbahnunglück nahe Karlsruhe haben die Ermittler abschließend geklärt, wer die Opfer sind. Viele Fragen sind aber noch offen.
dpa
Fr, 14. Mär 2025, 18:32 Uhr
Baden-Württemberg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Ubstadt-Weiher (dpa/lsw) - Nach dem verheerenden Zugunglück bei Ubstadt-Weiher haben Beamte des Landeskriminalamts die drei Toten nun zweifelsfrei identifiziert. Es handelt sich um die 59 Jahre alte Fahrerin der Stadtbahn und die zunächst vermissten Fahrgäste, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Es seien eine 39 Jahre alte Frau und ein 19-Jähriger.
Die Ermittler suchen nach wie vor nach der Ursache für das Unglück, das sich an einem unbeschrankten Bahnübergang im Landkreis Karlsruhe ereignet hatte. Unter anderem wird geprüft, ob Signale nicht funktionierten. Ein mit Heizöl beladener Tanklaster war am Dienstag mit der Bahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge brannten aus. Zehn Fahrgäste wurden überwiegend leicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den bei dem Unglück schwer verletzten Lastfahrer wegen fahrlässiger Tötung. Am Donnerstag war mit der Bergung der ausgebrannten Stadtbahn begonnen worden. Der tonnenschwere Waggon wurde dafür in mehrere Stücke zerlegt. Die Arbeiten sind nach Angaben der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mittlerweile abgeschlossen. Am Wochenende bleibt die Strecke demnach aber noch gesperrt. Die Höhe des Schadens ist bisher nicht bekannt.
© dpa-infocom, dpa:250314-930-404311/1