Konsequenz aus Winnenden
Ohne Gesetzesänderung – keine Kontrolle von Waffenbesitz
Die Forderung von Bundeskanzlerin Merkel nach dem Amoklauf von Winnenden ist eindeutig: Waffenbesitzer müssen kontrolliert werden. Die BZ hat beim Freiburger Amt für öffentliche Ordnung nachgefragt – gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
Di, 17. Mär 2009, 14:35 Uhr
Freiburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Die Behörde ist zuständig für die Kontrolle der rund 4000 Waffenbesitzer mit ihren mehr als 11000 registrierten Waffen in Freiburg. Joachim Röderer hat sich mit Markus Geißler, stellvertretender Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, unterhalten.
BZ: Herr Geißler, wenn ich Waffenbesitzer wäre – müsste ich dann damit rechnen, dass mich jemand vom Amt für öffentliche Ordnung besucht und bei mir nachschaut, ob ich alle Waffen richtig lagere?Markus Geißler: Das kommt darauf an. Denn das Gesetz ...