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Landwirtschaft

Obst kann auf dem Weg vom Ast zur Erde den Besitzer wechseln

BZ-Plus Wenn Obst von einem Baum, der auf Grundstück A steht, auf ein Grundstück B fällt, dann nennt sich das Überfall. Doch darf Besitzer A das Obst dann einfach aufheben?  

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Der sogenannte Überfall ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Der sogenannte Überfall ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
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