Nutzen aus dem Betrug zieht nur die Inkasso-Firma

Hartz-IV-Empfängerin wegen mehrfachen Einkaufs mit ungedeckter Bankkarte auf Lastschrift zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.  

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KAISERSTUHL/FREIBURG. Teuer zu stehen kommen einer Hartz-IV-Bezieherin ihre Einkäufe bei einem Bötzinger Supermarkt per Bankkarte. Weil der Markt das Geld im Lastschriftverfahren einziehen wollte und das Konto der Kundin nie gedeckt war, blieb er auf 15 Rechnungen im Gesamtwert von 991 Euro sitzen ...

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