Nur teilweise freie Hand für Bühler

Änderung der Hauptsatzung: Gemeinderat Hausen will bei gewissen Entscheidungen des Bürgermeisters intervenieren können.  

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Auch Hausens Gemeinderat kann künftig per Videokonferenz tagen.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Auch Hausens Gemeinderat kann künftig per Videokonferenz tagen. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)

. Nicht ganz ohne Diskussionen ging die geplante Änderung der Hausener Hauptsatzung über die Bühne, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag auf den Tisch bekam. Neben einer Änderung der Gemeindeordnung zum Abhalten von Videokonferenzen als Sitzungs-Notlösung ging es um die Frage, inwieweit Bürgermeister Martin Bühler freie Hand bei einigen Entscheidungen bekommt – zum Beispiel in Bau- und Personalfragen. Hier will der Rat nämlich weiter mitreden können.

Aufgrund der Corona-Pandemie beschloss die Landesregierung im Mai 2020 eine Änderung der Gemeindeordnung für ...

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