Nur ein "moderater Solidarbeitrag"?
Baden-Württembergs Rückmeldegebühr für Studierende hat einen schweren Stand vor dem Bundesverfassungsgericht.
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KARLSRUHE. Die baden-württembergische Rückmeldegebühr für Studierende steht auf der Kippe. Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das 1997 eingeführte Gesetz, demzufolge 100 Mark (rund 51 Euro) pro Semester und Person zu zahlen sind. Da die Rückmeldung selbst nicht viel kostet, dürfte das Gesetz wohl fallen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Karlsruhe keine grundsätzlichen Einwände gegen die Beteiligung an Verwaltungskosten hat, wenn dies ehrlich begründet wird.
Nur vier Semester lang kassierten die Hochschulen in Baden-Württemberg die Rückmeldegebühr. Dann setzte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf Klage von vier ...