Nur drittes Kind bleibt beitragsfrei
Gemeinderat beschließt: Für zweites Geschwisterkind in Denzlinger Kindergärten werden 50 Prozent des normalen Entgelts fällig.
Markus Zimmermann-Dürkop
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DENZLINGEN. Vom kommenden Kindergartenjahr an entfällt die Gebührenfreistellung der Geschwisterkinder an den Kindergärten für das zweite Kind. Zukünftig ist für den zweiten Sprössling einer Familie, der gleichzeitig einen der Kindergärten besucht, ein um 50 Prozent reduzierter Beitrag zu bezahlen. Sollten aus einer Familie gleichzeitig drei Kinder einen örtlichen Kindergarten besuchen, ist das dritte Kind weiterhin beitragsfrei.
Mit jährlich rund 17 000 Euro werde die bisherige Beitragsfreiheit für das zweite Kind von der Kommune subventioniert, erklärte Hauptamtsleiter Lars Brügner. Die Regelung, dass Geschwister bereits ab ...