Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die zweite inhaltlich beschränkter Offenlage des Bebauungsplans Nordumgehung beschlossen. Darin geht es im Wesentlichen um drei Änderungen.
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Zum einen um die Aufnahme einer Querungshilfe mit Aufstellbucht auf Höhe der Kolpingstraße, zum anderen um die Erweiterung des Geltungsbereich um den Bereich der abknickenden Vorfahrt an der Staufener Straße und schließlich um die geringfügige Verschiebung der ...