Neuregelung bei Flüchtlingsunterbringung bringt Müllheim Nachteile – fürs Erste
Mit einer neuen Vereinbarung zwischen Kreiskommunen und Landratsamt soll die Verteilung von Flüchtlingen neu geregelt werden. Müllheim verliert dadurch zunächst gewisse Privilegien.
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Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz werden Flüchtlinge in einem bestimmten Kontingent an die Städte und Gemeinden im Landkreis zugewiesen. Etwa 2,7 Prozent der Flüchtlinge, die in den Landeserstaufnahmestellen ankommen, werden an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verteilt. Der Kreis ...