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Neun Urteile: Wenn das Kinderzimmer zum Streitfall wird

BZ-Plus Immer wieder müssen Gerichte über Themen entscheiden, die die Räumlichkeiten des Nachwuchses betreffen – sei es aus steuerlicher, baurechtlicher oder mietrechtlicher Sicht.  

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Teppichboden ist im Kinderzimmer belie...er durch einen Laminatbelag ersetzen.   | Foto: Tretford
Teppichboden ist im Kinderzimmer beliebt. Ein Vermieter kann diesen bei der Renovierung aber durch einen Laminatbelag ersetzen. Foto: Tretford

Das Kinderzimmer beherbergt erst Babys und Kleinkinder, dann Jugendliche und junge Erwachsene, ehe es zum Hobbyraum für die Eltern wird. Gelegentlich müssen sich auch Gerichte mit diesem Raum auseinandersetzen – sei es aus steuerlicher, baurechtlicher oder mietrechtlicher Sicht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Urteile zum Thema gesammelt.

Rückbau
Kinder brauchen, je älter sie werden, umso mehr Platz. Deswegen durchbrachen Mieter mit Zustimmung des Eigentümers die Decke vom Kinderzimmer zum Dachboden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als es um den Auszug ging, stritten sich die Parteien vor dem Landgericht Kleve (Akz. 6 S 149/12) darum, wer für den Rückbau mit Kosten weit über 5000 Euro ...

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