Neun Jahre Jugendstrafe für tödlichen Messerstich
Für das Gericht ist erwiesen, dass der 19-jährige Angeklagte nicht aus Notwehr, sondern aus Rache gehandelt hat.
Für das Gericht ist erwiesen, dass der 19-jährige Angeklagte nicht aus Notwehr, sondern aus Rache gehandelt hat.
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