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Neues Gesetz wirkt nicht so schnell

Geldstrafe für Freier beendet Prostitution im Elsass wohl nicht.  

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STRASSBURG. Das in dieser Woche von der französischen Nationalversammlung verabschiedete Gesetz ändert die Rechtslage für Prostituierte, vor allem aber für ihre Freier grundlegend. Künftig macht sich grundsätzlich strafbar und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro, wer in Frankreich eine Prostituierte aufsucht. Was ändert sich damit für den Straßenstrich in den elsässischen Großstädten Mulhouse und Straßburg?

Neben Geldstrafen für die Freier will das Gesetz den zu 80 Prozent von Menschenhändlern ins Land geschleusten und damit illegal in Frankreich lebenden Frauen Möglichkeiten und Hilfen zum Ausstieg ...

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