Neue Regelungen bei der Urnenbestattung
Der Heitersheimer Gemeinderat ändert die Friedhofssatzung / Eine 50-prozentige Kostendeckung ist ausreichend.
Der Heitersheimer Gemeinderat ändert die Friedhofssatzung / Eine 50-prozentige Kostendeckung ist ausreichend.
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar
Bereits Digital-Abonnent:in?