Account/Login

Neue Bauplätze statt Asylbewerber

Landkreis will das Übergangswohnheim im "Obstgarten" doch nicht nutzen / Für das Gelände wird ein Bebauungsplan erstellt  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Obstgarten in Neustadt soll zum an...e durch einen Neubau ersetzt werden.    | Foto: Thomas Winckelmann
Der Obstgarten in Neustadt soll zum ansprechenden Wohngebiet und die baufällige Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Foto: Thomas Winckelmann

TITISEE-NEUSTADT. Im Obstgarten in Neustadt werden keine Flüchtlinge einziehen. "Der Landkreis wird die Anmietung des städtischen Hauses im Obstgarten nicht weiterverfolgen", erklärte gestern auf Anfrage Kreispressesprecher Stefan Haines. Asylbewerber würden "mittel- bis langfristig" am bisherigen Standort in Kirchzarten untergebracht. Damit stehen das ungenutzte Asylbewerberhaus und das gesamte Gelände zwischen Schlossäcker und Gutach erneut zur Diskussion.

Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis bei der Stadt wegen einer erneuten Vermietung der Flüchtlingswohnungen angefragt, da die Verträge für die bisherigen Unterkünfte in Kirchzarten ausliefen. In Neustadt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel