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"Nebenwirkung": zehn Euro

Patientinnen und Patienten zahlen zwar die "Praxisgebühr", machen aber ihrem Unmut Luft.  

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"Praxis geschlossen" - mehr oder weniger farbig gestaltet prangte diese Auskunft gestern an den Türen der meisten Freiburger Arztpraxen. Wer bei seiner Suche nach ärztlicher Hilfe dennoch fündig wurde, musste am zweiten Tag des neuen Jahres zum ersten Mal zunächst zehn Euro zahlen. Was offiziell "Praxisgebühr" heißt, ist ein Betrag, den nicht der Arzt einsteckt, sondern der dem Arzthonorar abgezogen wird und in die Kassen der Krankenkassen fließt.

"Wir dürfen Sie erst behandeln, wenn wir eine Überweisung vorliegen haben oder Sie die zehn Euro bezahlen", erklärt Yrjü Heizmann einem älteren Patienten, der ihr gerade seine Versicherungskarte über den Tresen riecht. Da er keine Überweisung vorzuweisen hat, bleibt dem Mann nichts anderes ...

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