"Naturschutzbehörde vor den Kopf gestoßen"

Sulzburgs Bürgermeisterstellvertreter Harald Stoll ordnet Mähaktion im Naturbadesee an / Schlingpflanze macht Baden unmöglich / Kontroverse Diskussion.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SULZBURG. Ist das Sulzburger Naturschwimmbad eine Einrichtung für die Menschen oder nur noch ein Refugium für Amphibien? Geht es nach der Naturschutzbehörde des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums und den örtlichen Tierschützern, dann steht das vom Sulzbach gespeiste Gewässer nur noch den Tieren zur Verfügung. Streitpunkt ist die "Wasserpest", eine Schlingpflanze, die das Baden nicht nur unmöglich, sondern auch gefährlich macht.

Das rief nun den stellvertretenden Bürgermeister Harald Stoll auf den Plan, der die Schlingpflanze per Boot abmähen ließ - mit Zustimmung eines Großteils der Bevölkerung. Dies sei eine "illegale" Aktion gewesen, mokierten sich die Gemeinderäte Klaus Gehring und Erika Morath. In der Tat war die Aktion, die von Bürgermeisterstellvertreter Harald Stoll angeordnet wurde, nicht von einer Genehmigung der Naturschutzbehörde gedeckt. Stoll ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel