Kommentar

Namen von Mördern bleiben

BZ-Plus Zwei verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven gelöscht werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Früher galt: Wenn ein Täter  aus dem G... im Netz verfügbar. Was also gilt nun?  | Foto: dpa
Früher galt: Wenn ein Täter aus dem Gefängnis entlassen wird, ist der Name tabu, um die Resozialisierung nicht zu gefährden. Heute sind aber zum Zeitpunkt der Entlassung die alten Artikel immer noch im Netz verfügbar. Was also gilt nun? Foto: dpa
Das Urteil ist ausgewogener als es zunächst aussieht. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine der schwierigsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Besonders ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Walter Sedlmayr

Weitere Artikel