Zwei verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven gelöscht werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
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Das Urteil ist ausgewogener als es zunächst aussieht. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine der schwierigsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Besonders ...