Bundestag

Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten

Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich zu erholen. Aber das hat der Bundestag nun per Gesetz geändert. Ein Überblick.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Mutterschutzgesetz schützt di... Entbindung eines Kindes. (Symbolbild)  | Foto: Fabian Sommer/dpa
Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa
Berlin (dpa) - Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Abend einstimmig verabschiedet. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt? Das Mutterschutzgesetz ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Silvia Breher, Franziska Krumwiede-Steiner, Lisa Paus

Weitere Artikel