Fassungslosigkeit und Betroffenheit bestimmen den Mordprozess gegen eine 39-jährige Mathematikerin, die ihre Kinder von einer Balkonbrüstung geworfen hat. Sie war zur Tatzeit schuldunfähig, urteilen die Richter.
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Alle Beteiligten am Saarbrücker Landgericht sind sich einig: Die 39-Jährige, die ihre beiden Töchter von einer sieben Meter hohen Balkonbrüstung geworfen hat, war zur Tat schuldunfähig. Eine Tochter überlebte die Tat ...