Mutter warf ihre Töchter von Balkon

Fassungslosigkeit und Betroffenheit bestimmen den Mordprozess gegen eine 39-jährige Mathematikerin, die ihre Kinder von einer Balkonbrüstung geworfen hat. Sie war zur Tatzeit schuldunfähig, urteilen die Richter.  

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Das Gericht hält die Mutter zum Tatzeitpunkt für schuldunfähig.  | Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)
Das Gericht hält die Mutter zum Tatzeitpunkt für schuldunfähig. Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)
Alle Beteiligten am Saarbrücker Landgericht sind sich einig: Die 39-Jährige, die ihre beiden Töchter von einer sieben Meter hohen Balkonbrüstung geworfen hat, war zur Tat schuldunfähig. Eine Tochter überlebte die Tat ...

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