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Muss Stadt noch vier Jahre zahlen?

  • Sa, 24. August 2002
    Waldshut-Tiengen

     

Prozess zwischen Waldshut-Tiengen und Besitzer des "Rheinschlosses" um Laufzeit des Mietvertrages: Urteil im September.

WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Muss die Stadt noch weitere vier Jahre Miete für das "Rheinschloss" zahlen, oder kann sie sich die 156 000 Euro sparen. Der seit April andauernde Streit vor Gericht darüber mit Hausbesitzer Werner Gerspacher nähert sich einer Entscheidung. Voraussichtlich am 20. September wird das Amtsgericht Waldshut ein Urteil darüber verkünden.

In der Hochphase des Zustroms von Asylbewerbern hatte die Stadt 1989 die sechs 160 Quadratmeter großen Wohnungen im "Rheinschloss" als Unterkunft angemietet - für eine ...

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