Streit um Tempo 30
Muss Autofahrer nach Attacke auf Fahrstil-Kritiker in Haft?
Zweimal soll ein Mann auf einen Passanten zugefahren sein, weil der ihn kritisiert hatte. Liebeskummer soll ihn verwirrt haben, sagt der Autofahrer. Wird er dennoch wegen versuchten Mordes verurteilt?
dpa
Di, 19. Nov 2024, 3:30 Uhr
Baden-Württemberg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart/Gäufelden (dpa/lsw) - Nach mehreren mutmaßlichen Attacken mit dem Auto auf einen meckernden Passanten in der Tempo-30-Zone fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe wegen versuchten Mordes für den 18 Jahre alten Fahrer. Der junge Mann war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft von dem 62-jährigen Anwohner auf der Straße kritisiert worden, als er in Gäufelden (Kreis Böblingen) in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs war. Nach einem Streit mit dem Passanten war der 18-Jährige demnach weitergefahren, hatte aber seinen Wagen gewendet und war mehrfach auf seinen mutmaßlichen Kritiker zugefahren. Der Mann konnte ausweichen.
Der 18-Jährige hatte über seine Anwältin vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart eingeräumt, er habe dem Opfer nur Angst machen, es aber nicht verletzen oder töten wollen. Am Tag der Tat im vergangenen März habe seine damalige Freundin mit ihm per Handy Schluss gemacht - das habe den Angeklagten emotional belastet. Die Verteidigerin forderte eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen überzeugt, der Angeklagte habe sich wegen der Kritik rächen wollen. Sie pocht auf dreieinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Landgericht will heute (13.00 Uhr) ein Urteil verkünden.
© dpa-infocom, dpa:241119-930-292594/1
Kommentare
Kommentarbereich ist geschlossen.