"Mundschlupf – passt doch für Wein"
Fritz Straub hat die Genehmigung des Regierungspräsidiums und darf seinen Spätburgunder nach dem Gewann nennen, auf dem er wächst.
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BLANSINGEN. Möchte jemand ein Produkt anbieten, so sind alle Merkmale willkommen, die dieses einzigartig und besonders machen. Zum Beispiel der Name. Das dachte sich auch Winzer Fritz Straub in Blansingen, der sich schon seit längerem darum bemüht hat, dass Wein vom Gewann "Mundschlupf" auch diesen Namen tragen darf. Jetzt hat es geklappt: Dank neuer EU-Richtlinien.
Vor zwei Jahren hat die EU die Möglichkeit geschaffen, im Weinbau noch kleinere Einheiten zu definieren, die sich an Gewannnamen orientieren, wie Volker Steinmetz auf BZ-Nachfrage erläutert. Steinmetz ist im Regierungspräsidium Freiburg unter anderem für die Verwaltung des Bezeichnungsrechts zuständig. Bisher ...