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Sozialer Wohnungsbau

Münstertäler Rat legt Details für Wohnhäuser im Erwin-Pfefferle-Weg fest

  • Di, 25. Juni 2024, 17:21 Uhr
    Münstertal

     

Das Aussehen der neuen Häuser am Erwin-Pfefferle-Weg in Münstertal ist jetzt genauer festgeschrieben worden. Der Abriss der Bestandsgebäude erfolgt wohl frühestens 2026.

Anfang 2026 könnten die Gebäude abgerissen werden.  | Foto: Frank Schoch
Anfang 2026 könnten die Gebäude abgerissen werden. Foto: Frank Schoch
Von der Anzahl der Geschosse bis zur Zahl der Stellplätze: Bis ins Detail legte ein Gremium, bestehend aus Gemeinderäten, Verwaltung, Stadtplaner und einem sachkundigen Bürger, die Bedingungen fest. So dürfen die neuen Häuser im Erwin-Pfefferle-Weg 6 und 8 in Münstertal maximal drei Geschosse haben, inklusive Dachgeschoss. Vom Boden bis zum First dürfen die Häuser maximal 12,5 Meter hoch sein; die Länge darf höchstens 35 Meter betragen.

Es muss eine Tiefgarage gebaut werden, für mindestens zwei Drittel der Wohnungen; die genaue Anzahl wurde nicht festgelegt, da auch die Zahl der Wohnungen nicht vorgegeben wird. In ersten Diskussionen im Mai wurde im Gemeinderat eine Zahl zwischen 25 und 30 Wohnungen genannt. Pro Wohnung muss ein Stellplatz angeboten werden; wenn zwei Carsharing-Plätze betrieben werden, zählen sie wie vier Stellplätze. Das Dach soll als Satteldach gestaltet werden, Dachaufbauten sind zulässig, um eine möglichst große Ausnutzung des Dachgeschosses zu ermöglichen. Und bislang sollen die neuen Gebäude nur vom Erwin-Pfefferle-Weg angefahren werden können.

34 Personen müssen in die im Bau befindliche Gemeinschaftsunterkunft umziehen

In den Häusern Nummer sechs und acht leben zurzeit in zwölf Wohnungen noch 34 Personen; der Neubau kann deshalb erst in Angriff genommen werden, wenn die neue Gemeinschaftsunterkunft in der Belchenstraße fertig ist, voraussichtlich nicht vor Ende 2025. Wenn die Mieter umgezogen sind, werden die bestehenden Häuser abgerissen; die Kosten dafür trägt der Investor der Neubauten.

Teil der Kriterien für die Ausschreibung, die nach der Sommerpause erfolgen soll, sind auch zwei Gutachten, zum einen über den Verkehrslärm von der L 123. Zum anderen sollen aus dem Boden des Grundstücks Proben für ein Baugrundgutachten entnommen werden, denn an dieser Stelle dürfte der Erdaushub wegen des mittelalterlichen Bergbaus stark belastet sein; er muss dann möglicherweise kostspielig auf Spezialdeponien entsorgt werden.

Vergabe an Investor erfolgt entlang eines Punktesystems

Im Mai hatte der Gemeinderat ein Punktesystem für die Vergabe an einen Investor verabschiedet. Punkte gibt es unter anderem für die Miethöhe, den Grundstückspreis, den die Investoren bereit sind zu zahlen, und das äußere Aussehen der Häuser.

Ressort: Münstertal

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