Amtsgericht verurteilt Obdachlosen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten.
Nach dem Genuss von zahlreichen Bieren mit knapp zwei Promille alkoholisiert, griff ein 42-jähriger Obdachloser am Nachmittag des 19. April 2002 im Freiburger Münster einen Wächter an. Er trat ihn, verfolgte ihn und stieß ihn gegen eine Kirchenbank. Der Wächter brach sich ...