Mordprozess: Urteil ist nun rechtskräftig
Biederbacher Fall von 2014.
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BIEDERBACH/FREIBURG. Erfolglos war die Revision des 40-jährigen Mannes, der Anfang November 2014 wegen der Ermordung seiner ehemaligen Geliebten in Biederbach von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Die Revision des Angeklagten ist vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) Ende April 2015 als offensichtlich unbegründet verworfen und damit rechtskräftig geworden.
Das bestätigte jetzt am Dienstag auf Nachfrage Michael Mächtel in seiner Eigenschaft als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg gegenüber der Badischen Zeitung.Der 40-jährige Biederbacher hatte während der ...