Neuer Prozess
Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim muss erneut vor Gericht
Bleibt es bei Sicherungsverwahrung für den Mörder der 14-jährigen Ayleen? In einem weiteren Prozess geht es um bereits bekannte Vorwürfe, über die das Landgericht Gießen neu entscheiden muss.
dpa
Mo, 27. Jan 2025, 17:57 Uhr
Gottenheim
Thema: Fall Ayleen A.
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Rund ein Jahr und vier Monate nach dem Schuldspruch muss der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim ab kommende Woche erneut vor Gericht. Hintergrund des Prozesses, der in einer Woche, am 3. Februar, vor dem Landgericht Gießen beginnt, ist ein vorangegangener Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die im ersten Prozess gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung neu entschieden werden muss.
Der mittlerweile 32-jährige Mann und Ayleen kannten sich aus sexualisierten Chats. Nach ersten Kontakten hatte der Deutsche die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie nach Hessen in ein Waldstück nahe Langgöns gebracht und dort getötet.
Vorwürfe bereits bekannt
Das Landgericht Gießen hatte den Mann unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
In dem neuen Prozess ist der Mann nun wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilte. Er soll während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben. Dieser Vorwurf war während des ersten Prozesses vom Gericht zwar festgestellt worden, war seinerzeit aber nicht angeklagt.
Neuer Prozess nach Änderung des Strafrahmens
Zudem geht es in dem neuen Verfahren erneut um den Vorwurf, der Mann habe sich kinderpornographische Inhalte beschafft. Laut Bundesgerichtshof wurde er für diesen Vorwurf zwar rechtskräftig verurteilt - der BGH hatte in diesem Fall jedoch die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aufgrund einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens aufgehoben. Deshalb müsse eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe für den Vorwurf neu verhandeln, hatte der BGH erklärt.
Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört, dass neben Mord eine weitere schwere mutmaßliche Straftat vorliegt, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich zieht. Zudem muss gutachterlich attestiert sein, dass ein Angeklagter einen Hang zu weiteren erheblichen Straftaten hat.
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