Mit weiteren schweren Straftaten müsste gerechnet werden
Im Prozess um eine Geiselnahme im Offenburger Gefängnis strebt die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung des geistig gestörten Täters in der Psychiatrie an.
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OFFENBURG. Die spektakuläre Geiselnahme in der Offenburger Justizvollzugsanstalt vom November 2009 wird seit gestern vor der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht noch einmal aufgerollt. Ein 33 Jahre alter Häftling hatte damals die Anstaltspsychologin in seine Gewalt gebracht und so seine ...