Mit dem Rollstuhl zur Wahl
Nicht alle Wahllokale sind behindertengerecht, aber wählen kann jeder, der rechtzeitig reagiert.
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WEIL AM RHEIN. Barrierefrei ins Wahllokal – das ist zwar wünschenswert, aber keineswegs zwingend vorgeschrieben. Eine Pflicht, nur behindertengerechte Wahllokale vorzusehen, gibt es nach Angaben von Wahlleiter Jürgen Schopferer nicht. Dennoch sei Vorsorge getroffen, dass alle Wahlberechtigten, auch jene, die im Rollstuhl sitzen, ihre Stimme abgeben können.
Zum einen steht jedem der 20 617 Weiler Wahlberechtigten die Möglichkeit offen, seine Stimme per Briefwahl ...