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Missbrauch eines Kindes

Drei Jahre und drei Monate muss ein geständiger 42-Jähriger in Haft.  

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Zu drei Jahren und drei Monaten ist ein 42 Jahre alter Mann vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Freiburg verurteilt worden. Sexueller Missbrauch eines Kindes in einem besonders schweren Fall, versuchter schwerer Missbrauch und Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung: So hatte die Anklage gelautet. Das Opfer: ein heute zehn Jahre altes Mädchen. Strafmildernd für den fünffachen Familienvater: sein umfassendes Geständnis, das dem Mädchen Aussagen im Prozess ersparte.

Die Tochter einer alleinerziehenden Mutter hatte sich mit der Familie des heute 42-Jährigen angefreundet. Alle lebten nach der Flucht vor Kriegen zunächst in einem Wohnheim in Titisee-Neustadt, später in Gundelfingen, schließlich in Nachbarschaft in ...

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