Milderes Urteil für Jugendtrainer
Berufungsgericht reduziert Strafen im Verfahren um Tod im See.
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ACHERN/BADEN-BADEN. Im Berufungsverfahren um den Tod eines zwölfjährigen Jungen im Acherner Petersee im August 2011 hat das Landgericht Baden-Baden jetzt die vom Amtsgericht Achern im November 2012 verhängten Geldstrafen gegen zwei Jugendtrainer des SV Fautenbach von je 140 Tagessätzen auf je 90 Tagessätze zu 60 und 50 Euro reduziert. Die 43 und 46 Jahre alten Fußballtrainer gelten damit als nicht vorbestraft.
Mit diesem Ziel waren die beiden Verteidiger, Theo Naendrup und Christian Forcher, in die Berufung gegangen. Das Urteil der Kleinen Strafkammer wurde von den Betroffenen und von den als Zuhörer erschienen Angehörigen, Freunden und ...