Account/Login

Milderes Urteil für Jugendtrainer

Berufungsgericht reduziert Strafen im Verfahren um Tod im See.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ACHERN/BADEN-BADEN. Im Berufungsverfahren um den Tod eines zwölfjährigen Jungen im Acherner Petersee im August 2011 hat das Landgericht Baden-Baden jetzt die vom Amtsgericht Achern im November 2012 verhängten Geldstrafen gegen zwei Jugendtrainer des SV Fautenbach von je 140 Tagessätzen auf je 90 Tagessätze zu 60 und 50 Euro reduziert. Die 43 und 46 Jahre alten Fußballtrainer gelten damit als nicht vorbestraft.

Mit diesem Ziel waren die beiden Verteidiger, Theo Naendrup und Christian Forcher, in die Berufung gegangen. Das Urteil der Kleinen Strafkammer wurde von den Betroffenen und von den als Zuhörer erschienen Angehörigen, Freunden und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel