Metzger und Landwirte in einem Boot
Seit Januar gilt in der EU ein neues Hygiene-Recht für tierische Erzeugnisse / Verschärfte Bedingungen auch für Metzgereien.
BONNDORF UND UMGEBUNG. Bereits seit Mai 2004 gilt in der EU ein neues Hygiene-Recht für tierische Erzeugnisse. 17 produktspezifische Hygiene- und Kontrollrichtlinien unter anderem für Milch, Fleisch und Geflügel wurden in drei Rechtsvorschriften zusammengefasst und haben seit Januar in allen EU-Staaten unmittelbare Gültigkeit. Die Betreiber der kleinen Schlachthäuser im nordöstlichen Kreisgebiet befürchten Schließungen, wenn das Gesetz zu 100 Prozent umgesetzt werden muss.
Im neuen Fleischhygiene-Recht wird auf zahlreiche Detailvorschriften der alten Verordnungen verzichtet, den unteren Veterinärbehörden werden im Gegenzug mehr Ermessensspielräume zugestanden. Die ehemalige Unterscheidung in "registrierte" und "zugelassene" entfällt. Seit Januar ...