Ein Mann, der im Mai einen Polizisten mit einem Messer attackiert ist schuldunfähig. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg ordnet deshalb die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Der Angriff auf einen Polizisten mit einem Messer in Weil am Rhein am Abend des 11. Mai ist von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg am Donnerstag nicht mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden. Da der 32-jährige Täter unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, bis heute deswegen die ...