Messer wird Fall für Justiz
Einst legal in Deutschland gekauft, heute verbotene Waffe / Angeklagter versteht Urteil nicht.
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BAD SÄCKINGEN. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", heißt es im Volksmund. Im Juristendeutsch nennt man es "unbeachtlichen Verbotsirrtum". Zu spüren bekam den gestern ein Türke vor dem Amtsgericht Bad Säckingen: Wegen unerlaubten Mitführens einer verbotenen Waffe wurde er zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt.
Bei der Waffe allerdings handelte es sich um ein "Butterfly"-Springmesser, das der Mann 1997 legal in Deutschland erwarb – das seit ...